Erste-Hilfe-Kurs für betriebliche Ersthelfer

Um eine optimale Ausbildung für Ihre Mitarbeiter zu gewährleisten, passen wir die Kurse den Schwerpunkten Ihres Unternehmens an.

Nach den allgemeinen Vorschriften für Unternehmen (DGUV Vorschrift 1, §24), hat das Unternehmen dafür zu sorgen, dass zur Ersten-Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel, sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen.

Bei der Abwicklung der Ersten-Hilfe Schulung übernehmen wir die Abrechnung der Kursgebühren mit Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger.

Für Sie entstehen in der Regel keine Kosten und nur ein minimaler Verwaltungsaufwand, bei dem Sie lediglich das Formular der Berufsgenossenschaft ausfüllen und abstempeln müssen.

Die Kosten für diese Schulungen können seitens der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen übernommen werden.

Damit wir mit der BG bzw. der Unfallkasse abrechnen können, benötigen wir ein ausgefülltes Abrechnungsformular der Berufsgenossenschaft zur Aus- bzw. Fortbildung für betriebliche Ersthelfer. Das Formular finden Sie in unserem Downloadbereich unter „Wissenswertes“.