Halbwahrheiten und Irrtümer im Bezug auf "Erste-Hilfe"

Oft hören wir Halbwahrheiten (eine Aussage o. Ä., die zwar nicht falsch ist, aber auch nicht vollständig den Tatsachen entspricht bzw. einen Sachverhalt nicht vollständig offenlegt) oder auch falsche Aussagen und Irrtümer im Bezug auf die Erste-Hilfe. Aber was ist nun richtig und was ist falsch? Gerne würden wir die Irrtümer – die wir von AmN am meisten hören – klarstellen, um Licht ins Dunkle zu bringen…

"Ich kann durch meine Erste-Hilfe mehr falsch machen als zu helfen!"

Alle Maßnahmen die ein Ersthelfer erlernt hat können nicht zum Tode führen. Wer aber aus Angst etwas „Falsch“ zumachen, nichts macht, begeht den größten Fehler, den man in der Ersten-Hilfe machen kann. Wer bei der Ersten Hilfe nach bestem Wissen vorgeht, kann juristisch nicht belangt werden. Der Gesetzgeber verfolgt hier gerade das Gegenteil. Er bestraft Personen wenn nach § 34 StGB, wenn die Personen nichts unternehmen.

"Den Helm eines bewusstlosen Motorradfahres darf man nicht abnehmen!"

Dieser Irrglaube hält sich sehr hartnäckig, obwohl bereits seit 1984 Einigkeit darüber herrscht, dass der Helm in jedem Fall abzunehmen ist. Denn ein Bewusstloser Motorradfahrer erstickt in seinem Helm an seiner eigenen Zunge. Das Risiko im Helm zu ersticken, ist für den Verletzten weit größer, als ein Verletzungsrisiko beim Abnehmen des Helmes. Trotzdem sollte der Helm natürlich immer mit größter Vorsicht abgenommen werden, um Verletzungen zu vermeiden.

Kann ein Klapphelm mit hochgeklapptem Kinnteil auf dem Kopf des Verunfallten bleiben?

Auch Klapphelme müssen einem bewusstlosen Motorradfahrer komplett abgenommen werden, da nur so eine korrekte Atemspende (dazu muss man den Kopf in den Nacken überstrecken) und eine eventuelle spätere stabile Seitenlage möglich sind.

"Die Pulskontrolle bei bewusstlosen Personen ist wichtig?"

Es wird schon sehr lange nicht mehr dazu geraten bei einem bewusstlosen Verletzten den Puls zu überprüfen. Die Pulskontrolle ist nicht so einfach wie man es oft im Fernsehen vermittelt bekommt. Ist beim Verletzten keine Atmung festzustellen, fängt man unverzüglich mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung an. Dies gilt übrigens auch bei Unsicherheit darüber, ob der Verletzte atmet oder nicht. Also nicht lange zögern, sondern wiederbeleben. Mit einer Herzdruckmassage können Sie niemanden umbringen!

"Die Herzdruckmassage muss solange durchgeführt werden, bis der Rettungsdienst eintrifft!"

Die Herzdruckmassage ist ziemlich anstrengend. Sobald diese Herzdruckmassage unterbrochen wird, werden auch keine Organe mit neuen Blut und dem darin enthaltenen Sauerstoff versorgt und die Zellen dort sterben langsam ab. Deswegen ist es wichtig die Herzdruckmassage nur zur zweimaligen Atemspende zu unterbrechen. Natürlich können Sie sich bei der Wiederbelebung mit anderen Ersthelfern abwechseln, aber auch hier sollten die Unterbrechungen beim Helferwechsel zu kurz wie möglich sein. Also „Drücken bis der Arzt kommt!“

Es ist unwahrsheinlich, dass eine wiederbelebte Person, wie im Kino- oder Fernsehfilm, nach kurzer Zeit wieder selbst atmet oder sogar aufwacht.

In den wenigsten Fällen wird der Verunglückte in ihrem Beisein zum Bewusstsein kommen. Daher ist es umso wichtiger, die Herzdruckmassage solange durchzuführen bis der Rettungsdienst eintrifft.

"Die Atemspende ist nicht entscheidend für das Überleben"

Ist eine Atemspende (Mund-zu-Mund oder Mund-zu-Nase) nicht möglich, ist die Herzdruckmassage ohne Unterbrechungen fortzuführen. Die Atemspende in der Wiederbelebung spielt eine wichtige aber untergeordnete Rolle.

"Die „stabile Seitenlage“ muss genau so durchgeführt werden wie man es vermittelt bekommen hat."

Die Stabile Seitenlage wurde in den letzten Jahren stark vereinfacht, was jedoch dazu geführt hat, das Leute denken „das alte Wissen ist falsch“. Das wichtigste bei der stabilen Seitenlage ist, dass der Kopf „leicht“ überstreckt ist und der Mund der tiefste Punkt ist, so dass Flüssigkeiten aus dem Mund herauslaufen können.

Übrigens die stabile Seitenlage ist nur bei „bewusstlosen Personen“, die selber atmen, sinnvoll. Und natürlich gilt auch hier regelmäßig die Atmung der Person zu kontrollieren.

Übrigens: Die stabile Seitenlage hat noch nie eine Person umgebracht, die nicht bewusstlos war.