Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

§ 1 Grundlagen

(I) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote der Akademie für methodische notfallmedizin, im Folgenden benannt als „AmN“.

(II) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern i. S. v. § 14 BGB, die für ihre Mitarbeitenden betriebliche Ausbildungsveranstaltungen buchen. Gelten in diesen AGB unterschiedliche Regelungen für Verbraucher und Unternehmern, wird dies in der jeweiligen Klausel differenziert dargestellt.

(III) Abweichende Bestimmungen oder AGB einer Vertragspartei erkennt das AmN nicht an, es sei denn, sie hat zuvor ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Einzelne Abschnitte der AGB sind nur für unsere Erste-Hilfe-Kurse gültig und sichtlich gekennzeichnet. Die Bezeichnungen „Kurse“, „Seminare“, „Klassen“, „Vorträge“, „Lehrveranstaltungen“ oder sonstige Synonyme bezeichnen in dieser AGB keine getrennt voneinander zu betrachtende Angebote. Alle nicht gesondert als nur für Erste-Hilfe-Kurs gültig bezeichneten Klauseln gelten für alle der oben genannten Bezeichnungen.

(IV) Mit Anmeldung zu unserem Seminarangebot gelten diese AGB als anerkannt. Bei öffentlichen Kursen sind die AGB bei der jeweiligen Seminarleitung zur Einsicht erhältlich.

§ 2 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz von AmN. Zur Anwendung kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung internationaler Gesetze ist ausgeschlossen.

§ 3 Vertragsschluss

(I) Die Anmeldung erfolgt mündlich, schriftlich, per Fax, durch E-Mail oder unter Verwendung des Anmeldeformulars auf der Homepage von AmN. Veranstalter und Vertragspartner ist das AmN. Das Vertragsverhältnis entsteht erst mit der verbindlichen Anmeldebestätigung durch AmN. AmN ist berechtigt, mit der Erfüllung der übernommenen Ausbildungsverpflichtungen Dritte zu beauftragen.

(II) Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

(III) Die Darstellung der Kurs- und Ausbildungsangebote auf der Website von AmN stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern einen unverbindlichen Veranstaltungskatalog. Durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig anmelden“ geben Sie einen verbindlichen Auftrag zur Buchung der angegebenen Kurs- oder Ausbildungsveranstaltung ab. In der Anmeldebestätigung durch AmN liegt die verbindliche Annahme der konkreten Ausbildungsverpflichtung, es sei denn, ein Kurs kommt nicht zustande.

(IV) Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Vertrag über die Kurs- oder Ausbildungsveranstaltung kommt zustande, wenn AmN die Annahme des Buchungsantrags schriftlich oder elektronisch bestätigt hat.

(V) Ein Anspruch auf bestimmte Dozenten besteht nicht.

§ 4  Brutto- und Nettopreise

Alle Preise sind Bruttopreise, sofern diese nicht anders deklariert sind.

§ 5 Anmeldung

(I) Alle Anmeldungen zu unseren Seminaren sind auch im Hinblick auf die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer verbindlich. Bei vereinbarten Gruppenseminaren ist die angemeldete Teilnehmerzahl zur Rechnungsstellung maßgebend. Wird diese unterschritten, bezahlt der Auftraggeber die Teilnehmerkosten für alle angemeldeten Teilnehmer, also auch für die fehlenden Personen.

(II) Einzelanmeldungen durch Teilnehmer sind verbindlich und werden in der Regel nur auf Wunsch von uns bestätigt. Bei Ausfall des Kurses erfolgt eine Meldung an den Teilnehmer durch AmN.

§ 6 Stornierung

(I) Stornierungen der Kurse sind nur bis 14 Tage vor Seminarbeginn kostenlos möglich. Die Frist bei mehreren vereinbarten Seminartagen beginnt hierfür am ersten Seminartag.

(II) Alle weiteren Stornierungsgebühren richten sich nach der Zeit, welche zwischen Eingang der Stornierung und Kursbeginn liegt:

  • Bei Stornierungen von weniger als 14 Tagen vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühr berechnet.
  • Bei Stornierungen von weniger als 8 Tage vor Seminarbeginn werden 75 % der Seminargebühr berechnet.
  • Bei Stornierungen von weniger als 4 Tagen vor Seminarbeginn oder am Tage des Seminarbeginns werden 100 % der Seminargebühren berechnet.

(III) Die Stornierung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist das Eingangsdatum der Stornierung bei AmN.

(IV) Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass das Stornierungsentgelt nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

(V) Die vorstehenden Regelungen über das Stornierungsentgelt geltend entsprechend, wenn der Vertragspartner die gebuchten Leistungen ohne vorherige Mitteilung nicht in Anspruch nimmt.

§ 7 Vertragserfüllung

(I) Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störung der Energie- und Rohstoffversorgung, Verordnungen des Gesetzgebers oder sonstiger Stellen, insbesondere im Rahmen des Infektions- und Seuchenschutz, und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnliche Ereignisse, die AmN nicht zu vertreten hat, sowie unerwartete Krankheit der Dozenten befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von unserer Verpflichtung zur Vertragserfüllung.

(II) Bei Verzug oder Unmöglichkeit wird ein Ersatztermin vereinbart. Schadensersatz ist für den Fall des Leistungsverzugs und der von AmN zu vertretender Unmöglichkeit, soweit diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits beruht, beschränkt auf 150 €. Der Anspruch wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

(III) Für Schäden Dritter oder entgangenem Gewinn wird nicht gehaftet. Wir behalten uns vor, Dozenten oder Seminarabläufe zu ändern, sofern der Gesamtcharakter des jeweiligen Seminars davon unberührt bleibt.

§ 8 Rücktritt vom Vertrag

(I) Geschäfts- oder Firmenkunden haben kein Recht auf Rücktritt bei vereinbarten Seminaren oder Terminen. Sollte es dem Kunden nicht möglich sein, die Veranstaltung durchzuführen / zur Veranstaltung zu erscheinen, kann die geplante Veranstaltung bis zu 14 Tage vor Beginn kostenlos verschoben werden. Andernfalls gilt die Regelung unter § 6 analog. Ein Kurs darf maximal 365 Tage in die Zukunft verschoben werden. Ein späterer Termin ist nur nach Rücksprache mit AmN möglich.

(II) Sollte ein Termin auf Grund behördlicher Verbote zur Durchführung abgesagt werden müssen, kann die maximale Verlegungszeit auf das doppelte verlängert werden. Hierzu bedarf es der Rücksprache mit AmN.

§ 9 Absage des Kurses

(I) Solange der Kurs nicht mit „Durchführung garantiert“ gekennzeichnet ist, übernehmen wir keinerlei Haftung für evtl. entstandene Schäden (z.B. Hotelbuchung, Verlust der Lehrberechtigung, usw.). Bereits geleistete Zahlungen an AmN werden in diesem Fall zurückerstattet.

(II) Ist der Kurs mit „Durchführung garantiert“ gekennzeichnet und sollten wir den Kurs dennoch absagen, haften wir für nachweislich entstandene Schäden bis zu einer Höhe von 150,00 € pro Teilnehmer, sofern die Absage des Kurses nicht durch den / die Teilnehmer selbst verursacht wurde, z.B. weil durch Stornierung / Ausschluss des Teilnehmers o. ä. die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde.

§ 10 Fälligkeit der Zahlung

(I) Seminargebühren sind, falls nicht anders schriftlich vereinbart oder auf der Rechnung ausgewiesen, vor Seminarbeginn zu entrichten bzw. bei Rechnungserhalt sofort ohne Abzug fällig. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger bestrittener oder nicht rechtskräftiger Gegenforderungen ist nicht statthaft.

(II) Mögliche Zahlungsarten sind:

  • Barzahlung bei dem Dozenten am Kursort
  • Kartenzahlung, wenn ein Kartenlesegerät am Kursort vorhanden ist.
  • Überweisung in Vorkasse.
  • Die Zahlung auf Rechnung bedarf der Zustimmung von AmN.

§ 11 Mehraufwand

(I) Unsere Ausbilder / Dozenten sind darauf hingewiesen, einen möglichen Mehraufwand unverzüglich an den Auftraggeber zu melden. Der Dozent wird mit Ihnen den Mehraufwand besprechen und ein angepasstes Angebot erstellen. AmN kann diesen Prozess für den Ausbilder / Dozenten auf dessen Antrag übernehmen.

(II) Ein Mehraufwand kommt insbesondere dann zustande, wenn sich der Erfüllungsort / Lehrgangsort außerhalb eines Radius von 30 km um den Wohnort des Ausbilders / Dozenten befindet.

§ 12 Mindestteilnehmerzahl

(I) Für Seminare, Kurse und Trainings gilt, falls nichts anders angegeben eine Mindestteilnehmerzahl von 7 Personen.

(II) Bei Kursen für betriebliche Ersthelfer (Grundschulung wie Fortbildung) gilt abweichend eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden oder Ihre Berufsgenossenschaft nicht alle Kosten der Teilnehmer übernehmen, werden wir Ihnen die fehlenden Teilnehmer in Rechnung stellen. Die Teilnehmerentgelte können Sie dem Kursangebot entnehmen.

(III) Eine Mindestteilnehmerzahl entfällt bei Angeboten mit Pauschalpreisen.

(IV) Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, behalten wir uns vor den Kurs ersatzlos abzusagen oder auf einen anderen Zeitpunkt zu verschieben. Bei allen angebotenen Seminaren sind Mindestteilnehmerzahlen maßgeblich für die ordnungsgemäße Durchführung und das Zustandekommen des Kurses.

§ 13 Teilnahme weiterer Teilnehmer

(I) Es besteht jederzeit die Möglichkeit dritte Teilnehmer von anderen Unternehmen oder Privatpersonen zu einem von Ihnen in Auftrag gegebenen Seminar, als Selbstzahler oder mit Kostenübernahme durch einen Unfallversicherungsträger (UVT) mit einzuladen. Dabei darf die Maximalteilnehmerzahl jedoch nicht überschritten werden. Eine Anrechnung des Teilnehmerentgeltes des weiteren Teilnehmers auf einen Ihnen angebotenen Pauschalpreise findet dabei nicht statt. Sollte es sich um einen Teilnehmer mit Kostenübernahme durch einen UVT handeln ist dies mindestens zwei Wochen vor Beginn des ersten Seminartages AmN anzuzeigen, ansonsten kann eine Abrechnung über den UVT nicht erfolgen und die Kosten sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.

(II) Meldet bei einem Pauschalpreis der Auftraggeber mehr Teilnehmer an, als im Angebot vereinbart, so werden alle überzähligen Teilnehmer nach den regulären Preisen AmN zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt nicht, wenn die Maximalteilnehmerzahl durch behördliche oder gesetzliche Vorschrift, ein Gesetz oder eine Verordnung zur Durchführung des Kurses auf eine feste Maximalteilnehmerzahl limitiert ist. Hier müssen wir ggf. überzählige Teilnehmer abweisen.

(III) Ist im Angebot keine Maximalteilnehmerzahl angegeben, so beträgt die Maximalteilnehmerzahl 20 Teilnehmer.

§ 14 Voraussetzungen der Kursteilnahme

(I) Die Voraussetzungen zur Teilnahme an unseren Seminaren entnehmen Sie bitte den entsprechenden Hinweisen in der Lehrgangs- / Seminarbeschreibung bzw. ggf. entsprechenden Vorgaben der Berufsgenossenschaften. Ergänzend gelten ggf. aktuelle Hygienevorschriften oder Kontaktbeschränkungen.

 

§ 15 Ausschluss von Teilnehmern

(I) Teilnehmer, die den Unterricht und / oder den Ablauf des Seminars sowie andere Teilnehmer grob und absichtlich stören und / oder belästigten können vom Seminar ausgeschlossen werden. Die im Voraus entrichteten Seminargebühren oder nach Rechnung fälligen Beträge werden in diesem Fall nicht erstattet. Ein Anspruch auf eine Teilnahmebescheinigung besteht dann nicht.

(II) Insbesondere können Teilnehmer auch unverzüglich vom Kurs ausgeschlossen werden, wenn Sie beleidigende oder diskriminierende Äußerungen tätigen, die die körperliche Unversehrtheit anderer Teilnehmer oder der Dozenten verletzen oder durch nachhaltige, objektiv nicht der Wahrheit entsprechenden Äußerungen den Kurs stören oder behindern. Ebenso verhält es sich, wenn ein Teilnehmer Weisungen des Dozenten ignoriert und dadurch die Gefahr des Eintritts von Schäden am Kursmaterial, am Kurs- oder Seminarraum oder sonstigen Sachen sowie Personen besteht.

§ 16 Erteilung eines Zertifikates

(I) Ist für die Erteilung eines Zertifikates eine bestimmte Stundenanzahl vorgegeben, kann ein Zertifikat nicht erteilt werden, wenn die maximal zulässige Anzahl an Fehlstunden überschritten wurde.

(II) Ebenso kann das Zertifikat nicht erteilt werden, wenn der Dozent zu dem Schluss kommt, dass der Teilnehmer die Lerninhalte des Seminars in einem erheblichen Umfang nicht beherrscht. In diesem Fall darf der Teilnehmer das Seminar kostenlos innerhalb von 3 Monaten wiederholen. Das Recht des Teilnehmers auf eine Teilnahmebescheinigung „ohne Erfolg“ bleibt hiervon unberührt. Da diese jedoch vom Seminarleiter nicht mitgeführt werden, werden diese nachträglich auf dem postalischen Weg übergeben.

(III) Die Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts für die Ausbildungsveranstaltung bleibt hiervon unberührt.

§ 17 Ersatzbescheinigung

Bei Verlust der Originalbescheinigung kann dem Teilnehmer gegen ein Entgelt von 10,00 € eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden. Ersatzbescheinigungen werden grundsätzlich nur ausgestellt, wenn die besuchte Ausbildungsveranstaltung nicht länger als 2 Jahre zurückliegt, der genaue Kursort und das genaue Kursdatum genannt wird.

§ 18 Grundlagen Erste Hilfe

(I) Für die Durchführung der Erste-Hilfe-Kurse, gelten die aktuellen Bestimmungen der Berufsgenossenschaften.

(II) Eine Lehrgangsverkürzung auf weniger als 9 Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten, ist bei folgenden Kursen ausgeschlossen:

  • Erste Hilfe Grundkurs
  • Erste Hilfe Fortbildung
  • Erste Hilfe für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

§ 19 Kursaufteilung

(I) Sollten Sie auf eine Aufteilung des Kurses – entgegen unserem Angebot – auf mehrere Tage bestehen, behalten wir uns vor, die Mehrkosten für den Dozenten gesondert in Rechnung zu stellen.

(II) Bei einer Aufteilung eines Seminars auf mehrere Tage behalten wir uns vor, für jede zusätzliche Anfahrt / Abfahrt des Dozenten zum Kursort bzw. nach Hause Kosten in Höhe von 1,00 €/ km gefahrene Fahrstrecke dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

§ 20 Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft (Erste-Hilfe-Kurse)

(I) Bei Abrechnung über die Berufsgenossenschaft, ist das Formular „Abrechnung BG“ als Kursgutschein vom Arbeitgeber ausgefüllt und gestempelt, vor Seminarbeginn dem Ausbilder vorzulegen und durch diesen abzeichnen zu lassen. Dieses Formular ist bei Bedarf über uns erhältlich.

(II) Falls die Berufsgenossenschaft die Kostenübernahme verweigert, ist der Auftraggeber, in diesem Fall die Firma des Teilnehmers, verpflichtet die Kosten für die Teilnahme zu übernehmen. Hierfür gelten die auf Website angegebenen Lehrgangsgebühren.

§ 21 Sonderregelungen (Erste-Hilfe-Kurse)

(I) Einige unseren Veranstaltungen, insbesondere die Ärzteveranstaltungen, sind Pauschalveranstaltungen, bei denen die angegebenen bzw. zuvor vereinbarten, schriftlich festgelegten, Lehrgangsgebühren gelten.

(II) Eine Reduzierung der Lehrgangsgebühren durch eine Kostenübernahme der Berufsgenossenschaft ist hierbei nicht möglich.

(III) Ein möglicher Restbetrag durch nicht vollständige Kostenübernahme anderer Stellen als dem Auftraggeber ist vom Auftraggeber zu begleichen. Eine Aufteilung des Betrages auf die Teilnehmer und eine separate Rechnungsstellung bedarf der vorherigen schriftlichen Festlegung. Durch diese Festlegung werden die genannten Teilnehmer ebenfalls zu Vertragspartnern und müssen dieser Festlegung vor Lehrgangsbeginn zustimmen.

§ 22 Versicherung der Teilnehmer

(I) Die Versicherung der Teilnehmer ist Sache des Auftragsgeber oder bei offenen Seminaren Sache des Teilnehmers. Die Teilnahme an unseren Seminaren und den durchgeführten Übungen geschieht auf eigene Gefahr. Die Kursleiter und AmN sind bemüht, bei erforderlichen Übungen stets die notwendige Sorgfalt walten zu lassen. Für eventuelle entstehende Personen-, Sach- oder sonstigen Schäden schließt AmN die Haftung für Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit aus. Vorhandene Körperbehinderungen oder Krankheiten, welche die Durchführung der einzelnen Übungen behindern oder durch deren Durchführung verschlimmert werden könnten, sind der Lehrkraft vor Übungsbeginn mitzuteilen.

(II) AmN haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache allein darauf beruht, dass mitgeteilte Erkrankungen oder körperliche Behinderungen von Teilnehmern ignoriert wurden oder Übungen fachlich unsachgemäß vorgeführt und so falsch nachgemacht wurden. Ferner haften wir unbeschränkt für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut wird. In diesem Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

(III) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln an Kursmaterialien. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(IV) Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

(V) Bei Beschädigung, Zerstörung oder grober Verschmutzung des Ausbildungsmaterials durch den Teilnehmer, hat dieser für den angerichteten Schaden selbst aufzukommen, sofern die obengenannte Tat durch sachgemäßes Handhaben des Ausbildungsmaterials vermieden werden hätte können.

(VI) Für Garderobe oder sonstige mitgeführte Gegenstände übernimmt weder der Kursleiter noch AmN bei Verlust oder Schäden die Haftung. Jeder Teilnehmer ist für diese selbst verantwortlich.

§ 23 Haftung Lehrgangsinhalte

(I) Bei der Zusammenstellung von Texten, Lehraussagen, Tabellen und Abbildungen wurde mit größter Sorgfalt vorgegangen, trotzdem können Fehler nicht restlos ausgeschlossen werden. Herausgeber, Dozenten, Referenten und Autoren können für fehlerhafte Angaben und deren Folgen nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Richtlinien und Therapievorschläge werden nach dem jeweiligen Stand von Forschung und Lehre herausgegeben und entbinden nicht vom Studium weiterführender Literatur.

(II) Lehraussagen und Seminarunterlagen entsprechen dem aktuellen wissenschaftlichen Stand. Nennbare Standards der Lehre sind die Richtlinien des European Resuscitation Council (ERC) und des International Liaison Committe on Resuscitation (ILCOR). Neuerungen und Weiterentwicklungen, sowie Änderungen der zurzeit gültigen Lehre können nur im jeweils durchgeführten Seminar weitergegeben werden.

§ 24 Keine Gewährleistung für uneingeschränkte Verfügbarkeit

AmN übernimmt keine Gewährleistung für eine uneingeschränkte Verfügbarkeit von Online-Kursen und Angeboten. Insbesondere können Wartungsarbeiten, Sicherheits- und Kapazitätsgründe, technische Gegebenheiten sowie Ereignisse außerhalb des Einflusses von AmN zu einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit eines Online-Angebotes führen.

§ 25 Datenschutz

AmN erhebt, verarbeitt und nutzt die personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertragszwecks und zur Durchführung der Abrechnung bzw. Zertifizierung der Kurse im Rahmen der Bestimmungen unserer Datenschutzerklärung. Nach Beendigung des Kurs- und Ausbildungsvertrages werden die personenbezogenen Daten gemäß den gesetzlichen Vorschriften aufbewahrt und nach Ablauf der einschlägigen Fristen gelöscht, soweit keine Erlaubnis zur Speicherung vorhanden ist. Unsere ausführlichen Datenschutzinformationen finden Sie unter  www.amn-ausbildung.de/datschutz. Sie haben das Recht, der Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten jederzeit schriftlich zu widersprechen.

§ 26 Räumlichkeiten von Auftraggebern

(I) Für Seminare, welche nicht in unseren Räumlichkeiten stattfinden müssen nach unseren Qualitätsstandards zur effizienten Unterrichtsgestaltung sowie nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften geeignete Räume und Einrichtungen vorhanden sein. Es muss ein Raum zur Verfügung stehen der mindestens 2,5 qm je Teilnehmer zzgl. 10 qm für den Dozenten oder mindestens eine Grundfläche von 50 qm bei 20 Personen Personen aufweist, so dass in diesem Personen durch theoretischen Unterricht, praktische Demonstrationen und Übungen in Erster Hilfe unterwiesen werden können. Der Raum muss über eine ausreichende Beleuchtung und Belüftung verfügen. Zudem müssen Sitz- und Schreibmöglichkeiten, sowie Waschgelegenheit und Toiletten vorhanden sein. Es muss die Möglichkeit bestehen, einen Tageslichtprojektor und / oder Beamer zum Einsatz zu bringen.

(II) Können die Mindestanforderungen an die Räumlichkeiten nicht eingehalten werden, ist der Dozent/ Lehrgangsleiter berechtigt die Veranstaltung abzusagen. Die angefallenen Kosten, sowie der Ausfall der Teilnehmergebühren ist vom Veranstalter/ Auftraggeber zu entschädigen.

(III) Sollte der Fall eintreten, dass durch in Kraft treten eines Gesetzes oder von Behördenwegen eine Anordnung zur Erstellung und Umsetzung eines Hygienekonzeptes besteht, so gelten bei den Kursen von AmN die Hygienekonzepte des Inhabers der Räumlichkeit, in welcher das Seminar stattfindet.

§ 27 Copyright

(I) Das Fotografieren, Filmen oder sonstige Aufzeichnungen unserer Seminare in Ton oder Bild ist grundsätzlich nicht gestattet.

(II) Für unsere Handbücher, Seminarunterlagen sowie Präsentationen und Folien sind alle Rechte vorbehalten, insbesondere die der fotographischen Wiedergaben und der Speicherung in elektronischen Medien. Die gewerbliche Nutzung der in unseren Handbüchern dargestellten Modelle, Arbeiten und Tabellen ist nicht zulässig. Jede Fertigung und Nutzung eines Auszug aus unseren Unterlagen bedarf unserer schriftlichen Genehmigung. Die ausgehändigten Kursskripte und Bescheinigungen unterliegen einem strengen Kopierecht und dürfen in keiner Weise vervielfältigt, abgeschrieben und / oder als Unterrichtsmaterial für andere Kurse verwendet werden. Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe von mindestens 1000 € pro Fall der Zuwiderhandlung fällig und der Sachverhalt wird zur Anzeige gebracht. Weitere Schadensersatzforderungen sind davon nicht berührt.

(III) Sofern im Rahmen der Ausbildungsveranstaltung Lehrmaterialien zur Verfügung gestellt werden, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung der Ausbildungsveranstaltung im Eigentum von AmN.

§ 28 Eigene Werbezwecke

(I) Wir behalten uns vor, in all unseren Kursen, Foto und Filmaufnahmen für eigene Werbezwecke anzufertigen. Sollten Gesichter von Teilnehmer auf diesem Foto und Filmaufnahmen zu erkennen sein, werden wir uns vor Veröffentlichung die Genehmigung der einzelnen Personen einholen.

(II) Ebenfalls behalten wir uns vor, zu eigenen Werbezwecken, die Örtlichkeit und die Art des Kurses zu veröffentlichen. Sollte der Auftraggeber mit der Nennung der Örtlichkeit nicht einverstanden sein, so hat dieser vor Beginn der Veranstaltung schriftlich zu widersprechen.

§ 29 Gültigkeit der AGB

Diese Geschäftsbedingungen treten am 31.10.2022 in Kraft, alle vorherigen AGB verlieren hiermit Ihre Gültigkeit.